Hierum handelt es sich doch offenbar bei der “versehntlichen” Löschaktion von Daten der KSK und weiterer bei der Bundeswehr.
Selbst jemand der keine Ahnung von Computern hat, kann sich denken, daß bei einer Organisation wie der Bundeswehr solch eine Datenlöschung nicht einfach aus Versehen passieren kann.
Wie können denn die Daten auf einem Rechner und die Backups gleichzeitig durch eine Panne verschwinden? Wie können die Datenträger so schwer beschädigt werden, daß nicht einmal professionelle Datenrettungsdienste diese wieder herstellen konnten? Oder wurde dies gar nicht in Betracht gezogen?
Wie kommt es, daß ausgerechnet die wichtigen, offenbar prozessrelevanten Daten im Fall Kurnaz gelöscht wurden? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß bei einer zufälligen Panne genau diese Daten und ihre Backups vernichtet werden?
Alle diese Fragen lassen eigentlich nur einen Schluß zu: Die Daten wurden mit böswilliger Absicht vernichtet.
Das wirft natürlich neue Fragen auf:
Handelte die Bundeswehr hier eigenmächtig? Wenn ja, welche Konsequenzen stehen auf eigenmächtiges Handeln der Executive?
Handelte die Bundeswehr auf Anweisung der Politik? Welche Strafe steht auf Kollaboration von Legislative und Executive?
Ich bin kein Jurist, aber diese Aktion erfüllt meiner Meinung nach die Bedingungen für Hochverrat, Vertuschung einer Straftat (davon muss man wohl ausgehen, wenn im Fall Kurnaz schon wieder Material auf unerklärliche Art und Weise verschwindet). Bin mal gespannt welche Konsequenzen hieraus folgen werden.
Meine Prognose: Es läßt sich nicht mehr feststellen wer, warum die Daten gelöscht hat und niemand wird zur Verantwortung gezogen. Der Richter im Fall Kurnaz kann aus Mangeln an Beweisen nicht gegen Staat und Bundeswehr vorgegen und wird die Klage abweisen.
Wetten?